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Die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG (Corona-Impfpflicht) sind am 01.01.2023 außer Kraft getreten.

Es sind diesbezüglich keine weiteren Meldungen vorzunehmen. Das Meldeportal kann allerdings weiterhin für die Meldungen nach § 20 Abs. 8 ff IfSG (Masernschutzgesetz) genutzt werden (MEBI-MA).